Solarstrom für Elektroautos
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 10.200 Euro
- für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
- für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
Zur Liste der geförderten Ladestationen
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen. - Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Maßnahmen am Zweitwohnsitz
- Eigentumswohnungen
- Unternehmen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen, die
- ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (Erst-, Haupt- oder alleiniger Wohnsitz)
- und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben.
Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
So funktioniert’s
1. Zuschuss beantragen
Bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photovoltaikanlage und Ihren Solarstromspeicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungsverträge abschließen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Dieses steht Ihnen ab dem 26.09.2023 im Laufe des Vormittags zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, für alle drei Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) einen Kostenvoranschlag mit Angabe der jeweiligen Leistungswerte der Komponenten einzuholen. Diese Angaben benötigen Sie für Ihren Antrag. Sollten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre De-minimis-Beihilfen erhalten haben, benötigen Sie zusätzlich die De-minimis-Bescheinigung.
Diese Unterlagen brauchen Sie ausschließlich, um entsprechende Angaben in Ihrem Antrag zu machen. Bitte laden Sie keine dieser Unterlagen im Kundenportal „Meine KfW“ hoch.
2. Vorhaben umsetzen
Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Bitte weisen Sie ab März 2024 Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check.
Anschließend weisen Sie bitte nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
- Im Kundenportal „Meine KfW“ erfassen Sie die Daten zur installierten Ladestation, zur Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher.
- Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben.
- Sie laden alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hoch.
- Sie laden – sofern angefordert – weitere Nachweise hoch (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos).
Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Quelle: KfW